<< Thesen   Schlußbemerkungen >>

Die Methode

Aktivjob

Der Aktivjob ist ein modifizierter 400 € - Job für arbeitsfähige LeistungsbezieherInnen, der zugleich zur Pflicht erklärt wird und keiner zeitlichen Begren­zung unterliegt.

Der Aktivjob ist eine Veranstaltung der Wirtschaft, des 1. Arbeitsmarktes. Dort sind die Millionen, die sich tagtäglich mit dem Erfinden, Erledigen und Hintenanstellen von Arbeit beschäftigen und dort werden die Sozialleistungen erwirtschaftet, von deren Kombination mit Arbeitsleistung die Wirtschaft und die Arbeitsuchenden profitieren sollen.

Da das letzliche Ziel, im Aufbau regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung besteht, werden Firmen, die diese Beschäftigung anbieten, begünstigt: Die mögliche Anzahl der Aktivjobs ist gleich der Anzahl der vorhandenen regulären Jobs in Betrieb oder Niederlassung, einschließlich der Azubis, wohingegen 400 € - Jobs nicht mitgezählt werden. Zuschüsse über das Alg II hinaus gibt es nicht, die Kosten müssen am Ar­beitsplatz erwirtschaftet werden.

Die wöchentliche Arbeitszeit der Aktivjobs ist auf 16 und 8 Stunden beschränkt, wer mehr Arbeitszeit von einer bestimmten Person haben will, muss einen anderen Vertrag vereinbaren. Missbrauch wird durch die Jobcenter verfolgt, ertappte Firmen müssen kräftig nachzahlen und verlieren den Anspruch auf Einrichtung von Aktivjobs für eine festzulegende Zeit. Die anzeigenden AktivjobberInnen sollten weder Sanktion noch Vorteil erwarten.

Der Aktivjob ist in 15 Stufen unterteilt, um in freier Verhandlung, je nach Leistungsfähigkeit der Beteiligten, eine Beschäftigung zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Vermittlung der Aktivjobs durch die Jobcenter besteht nicht, sie werden natürlich nicht zugewiesen, die Erwartungshaltung findet kein Gegenüber.


Top

Beispielrechnung Aktivjob:


monatliche Kosten

Vergleich mit
400 € - Job

Aktivjob
+ Alg II
+ Miete 2

Stufe

Std./
Wo.

Arbeit-
geber

Davon
MAE 1

retour
an Staat

Nettolohn

Std./
Woche

1

16

208 €

15 €

193 €

2,38 €/Std

40

720 €

2

16

260 €

21 €

239 €

2,98 €/Std.

32

726 €

3

16

308 €

28 €

280 €

3,53 €/Std.

27

733 €

4

16

347 €

34 €

312 €

3,97 €/Std.

24

739 €

5

16

396 €

43 €

353 €

4,54 €/Std.

21

748 €

6

16

438 €

51 €

386 €

5,01 €/Std.

19

756 €

7

16

520 €

70 €

450 €

5,95 €/Std.

16

775 €

8

16

616 €

94 €

522 €

7,05 €/Std.

13,5

799 €

9

16

693 €

117 €

576 €

7,94 €/Std.

12

822 €

10

16

832 €

163 €

669 €

9,52 €/Std.

10

868 €

11

8

520 €

70 €

450 €

11,90 €/Std.

8

775 €

12

8

640 €

101 €

539 €

14,65 €/Std.

6,5

806 €

13

8

756 €

137 €

619 €

17,32 €/Std.

5,5

842 €

14

8

924 €

199 €

726 €

21,16 €/Std.

4,5

904 €

15

8

1040 €

248 €

792 €

23,81 €/Std.

4

953 €

  1. 2% von Arbeitgeberkosten pro Monat multipliziert mit (Arbeitgeberkosten pro Monat +150) %
  2. Regelsatz bei Alleinstehenden und Unterkunftskosten von 360 €
  • Arbeitsplatzkosten sind hier natürlich nicht enthalten; MAE=Mehraufwandsentschädigung

Die Parteien können auf freiwilliger Basis einen Fahrgeld- und Essenszuschuss bis zu einer regional festzulegenden Höhe vereinbaren.

Alle anderen Hinzuverdienstmöglichkeiten, auch selbstständiger oder freiberufllicher Art, entfallen. Erzielt ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft in einem regulären Job einen Lohn unterhalb oder gleich seines gedachten Anspruchs (mit anteiligen Unterkunftskosten), bleibt der Anspruch der anderen auf Alg II oder Sozial­geld gleich, liegt er darüber, wird er gekürzt.

Ohne reguläre Beschäftigung können EinzelunternehmeInnen, Freiberufler und Privathaushalte eine, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und ähnliches, zwei Aktivjobstellen einrichten.

Verbunden mit der Abfrage der tatsächlich vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Stellen erfolgt Abrechnung und Auszahlung durch die Jobcenter. Den Beteiligten soll stets bewußt sein, daß es noch einen weitern Mitspieler gibt, den Staat.

Top
Qualifizierte Arbeit

Aktivjob-Stellen einzurichten ist gut für den Ruf der Firma. Der Aktivjob stellt die Arbeiterehre wieder her, da die Individuen nicht mehr arbeitslos sind und ein Teil der Transferleistung selbst erwirtschaftet wird.

Es werden aber nicht nur die allgemeine Aufrechterhaltung der Arbeitskarriere ermöglicht, sondern auch Schnittstellen zu anspruchsvolleren Tätigkeiten, bei denen Qualifikation eingebracht werden muss. Warum sollte die nun gerade brach liegen?

Im Bereich einfacher Tätigkeiten bedeutet eine Aufteilung von Vollzeitstellen in Aktivjobs einen überproportionalen Anstieg des Organisationsaufwandes mit den damit verbundenen Kosten, ist daher unwahrscheinlich und sowieso nur möglich, soweit genügend anrechnungsfähige sozialversicherungspflichtige Jobs vorhanden sind. Je höherwertig die Arbeitsplätze, umso weniger können sie in Ak­tivjobs aufgeteilt werden, die Aktivjobs werden zusätzlich sein.

Wird ein niedriger Lohn akzeptiert, weil die Alternative Ausschluß von der Arbeitswelt bedeutet, dann wird er nicht akzeptiert, wenn die Alternative der Aktiv­job und damit der Verbleib in der Arbeitswelt ist. Die Löhne im sogenannten Niedriglohnsektor steigen und damit deren Akzeptanz.

Top
Für wen sonst noch

Der Aktivjob sollte auch für Alg I - BezieherInnen zugänglich sein. Wird mit Alg II aufgestockt, ist er zwingend. Er ersetzt den Übergangszuschuß zu Beginn der Langzeitarbeitslosigkeit, ebenso die Eingliederungszuschüsse, mit Ausnahme für angehende Selbstständige und Personen mit Beeinträchtigungen. Beim Aktivjob kann es keine Mitnahmeeffekte geben, da der Effekt mitgenommen werden soll.

Unabhängig davon, ob die Politik sich zu einer allgemeinen Arbeitsgenehmigung für geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber durchringt oder nicht, sollte diesem Personenkreis der Aktivjob ermöglicht werden. Die dauerhafte Aktiv­job-Tätigkeit kann dann als Kriterium für mögliche Regelungen ge­nutzt werden.

Top
Weitere Merkmale

Der Aktivjob kann wöchentlich gekündigt werden, Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit, die Arbeitszeit muss in der Vorwoche vereinbart werden, ein schriftlicher, standardisierter Arbeitsvertrag ist zwingend und eine Vermischung mit PraktikantInnenstellen ist nicht möglich. Die AktivjobberInnen stehen dem Arbeits­markt natürlich weiterhin und dann eben auch tatsächlich zur Verfügung.

Einbeziehung der Köpfe

Keine Sorge, keine Firma muss sich sozialpädagogisch weiterbilden. Der Aktivjob ist übliches Wirtschaften. Wird die nötige Leistung nicht erbracht, um sämtliche Kosten zu decken, auf Wiedersehen.

Und doch ist es Sozialarbeit, allerdings in realen Verhältnissen, kein Vergleich mit der Wirklichkeits-Simulation durch ABM oder 1 € - Jobs und mit einem Personal von Millionen.

Top

Aktivjob mit Qualifizierung

Im Kostenrahmen der Weiterbildungsgutscheine findet Qualifizierung ausschließlich bei Ausübung eines Aktivjobs statt. Es ist Aufgabe der entsprechenden Dienstleister geeignete Module zu entwickeln und sie muss in der Regel ausserbetrieblich sein, um sicherzustellen, daß die Arbeitskraft dem Betrieb entzogen ist.

Top

Qualifizierung in Vollzeit

Eine 6 monatige, maximal 3 Wochen durch Urlaub unterbrochene Ausübung eines Aktivjobs ist Voraussetzung für Vollzeit-Qualifizierung und Weiterbildung, für die dann jedoch, ebenso wie dann für die Arbeitsvermittlung, die Agenturen für Arbeit zuständig sind. Die AktivjobberInnen sind den BezieherInnen von Alg I dann nahezu gleichgestellt.

Für Vollzeit-Qualifizierungen ist in der Regel erforderlich, daß in Eigeninitiative bereits Qualifizierungsschritte während eines Aktivjobs unternommen worden sind und auch tat­sächlich genutzt werden. Und ohne Ausnahme ist erforderlich, daß bei diesen Vollzeit-Qualifizierungen durch den zuvor ausgeübten Aktivjob bereits eine große Nähe zu einem möglichen Arbeitgeber, zur Zielbranche oder zum Zielbe­ruf besteht. Während der Vollzeit-Qualifizierung sollte ein Zuschlag zum Re­gelsatz ausgezahlt werden, der über ein Fahrgeld hinausgeht.

Nach z.B. 3 Jahren Arbeitstätigkeit in einem regulären Job sollte, zumindest für Vollzeit-Geringverdiener, ein bedingter Rechtsanspruch auf eine Vollzeit-Qualifizierung bestehen, ohne erst in die Arbeitslosigkeit eintreten zu müssen und unabhängig vom Arbeitgeber.

Top

Jobpraktikum

Das Jobpraktikum ist eine Art Durchlauferhitzer und setzt unterhalb der Aktivjobs an. Es ist ergebnisorientiert, das Ergebnis ist die Wahrnehmung eines Aktivjobs und es ist zeitlich unbegrenzt.

Es umfasst insgesamt 28 Stunden pro Woche und wird von einem sozialen Dienstleister organisiert. Diesem stehen 4 Stunden davon für die Betreuung in seinen Räumen zur Verfügung.

Personen, die wegen fehlender oder zu lange zurückliegender Arbeitserfahrung keinen Aktivjob erhalten oder immer wieder aus ihnen herausfallen, sollen, in Verbindung mit den von den sozialen Dienstleistern zu entwickelnden Konzepten, durch die Jobpraktika Hilfestellung erhalten.

Der eigentliche Einsatzort befindet sich überall da, wo es auch Aktivjobs gibt, pro Aktivjob ist ein Praktikumsplatz möglich. Ausser Arbeitsplatzkosten, möglicherweise Fahrgeld und Essenszuschuss entstehen für die Einsatzstellen keine weiteren Kosten, MAE ist nicht vorgesehen. Bei kommunalen Einrichtungen kann auf die Kopplung an den Aktivjob verzichtet werden.

Das Entstehen einer Trägerlandschaft, die von der Beibehaltung statt der Veränderung der Verhältnisse lebt, sollte unterbunden werden. Honoriert wird die aufgewendete Zeit, Regie-Pauschalen wie bei den 1 € - Jobs gibt es nicht.

Die Jobpraktika können von den Jobcentern zugewiesen werden, dabei wird nicht die eigentliche Maßnahme zugewiesen, sondern die Bewerbung zu ihr. Die sozialen Dienstleister können Bewerber ablehnen, für das Bewerbungsgespräch und die daraus entstehende Prognose erhalten sie ein Honorar. Wird die Bewerbung abgelehnt, nicht durchgeführt oder sabotiert, treten zwingend Sanktionen in Kraft, stehen mehrere soziale Dienstleister zur Auswahl, muss die Auswahl zur Verfügung stehen.

Um das Interesse der sozialen Dienstleister an der Beendigung des Jobpraktikums durch einen Aktivjob zu gewährleisten, erhalten sie, unter Einbeziehung der bei den Vermittlungsgutscheinen gemachten Erfahrungen, eine Erfolgsprämie auf niedrigerem Niveau.

Das Jobpraktikum wird durch regulären Job, Aktivjob oder Sanktion beendet. Ein Wechsel zu einem an­deren sozialen Dienstleister ist möglich.

Top
Zumutbarkeit

Die geltenden Zumutbarkeitsregeln, auch nach dem Fortentwicklungsgesetz vom Mai/August 2006, besagen, daß ein Angebot nur in sehr engen Grenzen abgelehnt werden kann. Der Abschluß eines Arbeitsvertrages kann dadurch nicht erzwungen werden. Dessen Verhandlung ist selbstverständlich frei und alles andere hätte vor den Sozialgerichten keinen Bestand. Bei der Bewerbung zum Jobpraktikum ist die Annahme des Ange­bots verbunden mit der Verpflichtung, es auch wahrzunehmen.

Die Jobpraktika sind hier geeignet, den grundlegenden Arbeitswillen zu testen, da durch die Betreuung der sozialen Dienstleister definierte Bedingungen geschaffen werden, die zu definierten Abmahnungen und möglicherweise Kündigungen führen können und damit zu definierten, zwingenden Sanktionen. Im Jobpraktikum ist der Notausgang jederzeit sichtbar, der definierte Aktiv­job. Einer davon wartet immer.

Top

Kommunaljob

Für den Bund und vorallem für die Kommune ist der Kommunaljob der letzte Bahnhof vor der Sozialhife. Er ist für Personen gedacht, die vorübergehend ständiger Betreuung bedürfen, um einer Tätigkeit nachzugehen oder sich darauf vorzubereiten.

In der Regel wird es sich um stationäres, betreutes Wohnen handeln. Auch hier ist der Aktivjob das minimale Ziel und das Jobpraktikum der Weg dorthin.

Die Kommunaljobs werden von den Jobcentern, eventuell auf Empfehlung Dritter, angeboten und auch zugewiesen, MAE ist hier ausgeschlossen.

An dieser Stelle sei ausdrücklich vor einer Wiedereinführung der Sozialhilfe für Arbeitsfähige durch die Hintertür gewarnt. Welchen Sinn sollte es machen, mit großem finanziellem Aufwand das Alg II als exterritorialen Raum zurückzudrängen, um an anderer Stelle einen anderen wieder zu eröffnen. Es sollte niemand ausgelassen und um jeden gekämpft werden, denn jeder, der zu eigenständig erbrachter Leistung fähig ist, sie aber nicht erbringt, überbringt die falsche Botschaft. Nach ein paar Jahren ist diese Person eine von Hunderttausenden und alle Mühe war umsonst.

Die Gesamtkosten sollten so zwischen Agentur, Kommune und dem Land verteilt sein, daß die Kommunaljob-Kosten für die Kommunen pro Person nicht erheblich über den Kosten für die Sozialhilfe liegen, sodaß sich die Investition in die Erlangung der Aktivjobfähigkeit rechnet.

Bundeseinheitlich ist zu klären, ob die deutsche Staatsangehörigkeit Voraussetzung für den Kommunaljob ist, wird hier verneint, legt das jeweilige Bundesland Bedingungen, Voraussetzungen, erforderliche Prognosen und zu erzielende Absichten fest, da die Bundesländer an den Kosten der Kommunaljobs beteiligt sind.

Top

Projektjob

Soll ein Aktivjob sinnvoll unterbrochen werden, ist ein weiterer Status notwendig, der Projektjob. Bei diesem Job ist alles möglich, was die Interessierten sich ausdenken mögen und unterliegt daher Einschränkungen.

Der Projektjob ist stets Vollzeit, durch gemeinsames Wohnen und/oder Lernen/Arbeiten ist er stationär, er bedarf der projektbezogenen Zustimmung von Kommune und Land und der personenbezogenen Zustimmung der Agentur, er wird nie zugewiesen und kann nicht aus passivem Leistungsbezug heraus angetreten werden, Minimun ist das Jobpraktikum. MAE ist nicht vorgesehen.

Gegenstand der Projektjobs kann das Nachholen von Schulabschlüssen, Sprachkenntnissen und deren Auffrischungen sein, die Projektfinanzierung erfolgt hier aus Gründen der fiskalischen Transparenz nicht aus dem Etat der Bundesagentur, die Dauer des Projektjobs wird durch den externen Topf bestimmt. Berufsvorbereitende Maßnahmen könnten die Ausnahme sein, bei denen auch der Etat der Bundesagentur beteiligt ist.

Liegt Gemeinnützigkeit vor, ist auch ein Wirtschaftsbetrieb möglich, inkl. MAE, wenn für jeden € MAE, z.B. 2 € an den Staat zurückfliessen.

Der Projektjob wird nie zugewiesen und kann jederzeit durch einen Aktivjob abgebrochen werden.

Top

Aktivkomponente

Personen, die Leistungen nach Alg II beziehen, sind ihrerseits leistungspflichtig, denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ist eine zu erbringende Leis­tung. Das ist nicht neu. Das war schon immer so.

Im Falle von Langzeitarbeitslosigkeit reicht allein die Behauptung, diese Leistung erbringen zu wollen, nicht aus. Der Behauptung muß ein eindeutiges Kriterium zugeordnet wer­den können und das ist der Aktivjob, der aktive Leistungsbezug.

Zwischen passivem und aktivem Leistungsbezug muss ein deutlicher Unterschied liegen, damit den Aktivjobs die Nachfrage nicht abhanden kommt und nicht immer wieder durch händisches Hinzutun hergestellt werden muss. Eine Aufteilung des Regelsatzes in eine Aktiv- und eine Passivkomponente ist Ausdruck dieser Notwendigkeiten.

In der Beispielrechnung der Neuköllner Methode beträgt die Aktivkomponente 12% des Regelsatzes. Sie wird an die Alg II - BezieherInnen ausgezahlt, die einem Aktiv- oder Projektjob nachgehen oder an einem Kommunaljob oder Jobpraktikum teilnehmen. Alle anderen erhalten sie nicht. Somit beträgt die Differenz zwischen passivem Leistungsbezug und den Aktivjobs hier mindestens 56,40 € und höchstens 289,40 €.

Die Aktivkomponente kann in einem gestecktem Zeitrahmen nach und nach angewendet werden. Wird sie im Zusammenhang mit den o.g. Jobs, einem Jobpraktikum oder der Bewerbung zu einem Jobpraktikum ausgezahlt, gilt sie ab da an für diese Person.

Zur Einführung der Aktivkomponente ist auch deren Erhöhung in monatlichen Schritten denkbar, um den damit verbundenen Prozessen den nötigen Raum zu geben.

Stets ist das Vorhandensein der Aktivjobs die Grundvoraussetzung der Aktivkomponente.

Top
Erhöhung des Regelsatzes

Letzlich wird die Aktivkomponente nur bei denen nicht ausgezahlt, die die angebotenen Möglichkeiten nicht wahrnehmen und stellt insofern lediglich eine mildere Variante der bereits etablierten Sanktionen dar, deren Vereinbarkeit mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes bisher nicht bestritten wurde. Die Kürzung des passiven Leistungsbezugs um moderate 12 % erübrigt das Vorhalten gemeinnütziger Tätigkeiten und überlässt die Initiative, nach Vorgaben des Gesetzgebers oder der Bundesagentur, den Jobcentern.

Die Unterscheidung zwischen aktivem und passivem Leistungsbezug könnte auch durch andere Regelungen erwirkt werden, ein Grund, aus dem heraus auf die pekunäre Unterscheidung nicht verzichtet werden kann, besteht in der Notwendigkeit den Regelsatz zu erhöhen, denn dieser ist auch Maßstab für Erwerbsunfähige. Diese laufenden Anpassungen ohne Bedingungen an Arbeitsfähige weiterzugeben, wäre volkswirtschaftlicher Selbstmord.

In der Neuköllner Methode könnte sich die Erhöhung des Regelsatzes bei Arbeitsfähigen durch die Rückflüsse der Aktivjobs an den Staat finanzieren.

Ein anderer Grund für die Aktivkomponente: So wie der Aktivjob dem Arbeitsmarkt Nachfrage nach Vollzeitstellen im Niedriglohnsektor entzieht, so baut die Aktivkomponente diese Nachfrage auf, wenn Aktivjobs für einfache Tätigkeiten nicht ausreichend zur Verfügung stehen oder die individuelle Produktivität für einen Aktivjob nicht ausreicht.

Temporäre Auszahlung der Aktivkomponente

Für besondere Lebenslagen sollte eine unterschiedlich befristete Einschränkung der Arbeitsfähigigkeit feststellbar sein, in der die Aktivkomponente keine Anwendung findet. Gerade überwundene Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, Rekonvaleszens nach langer Krankheit, kein Kitaplatz vorhanden oder ähnliches. Bei Fremdkündigung sollte die Aktivkomponente erst nach 3 Wochen gestrichen werden.

Top

Ländersache und Rückflüsse

In einem vorgegebenen Rahmen sollten die Länder das Verhältnis zwischen den Arbeitgeberkosten der Aktivjobs und den daraus ausgezahlten MAE, sowie das Verhältnis zwischen Anzahl Aktivjobs und regulärer Stellen gemäß ihren regionalen Bedingungen abändern können. Ebenso sollte die Aktivkomponente erhöht werden können.

Aus den Rückflüssen der Aktivjobs könnten zuerst die Sozialversicherungskosten gedeckt werden, dann die Kosten für Regelsatz und Unterkunft, möglicherweise, als zusätzlicher Anreiz, mit einem Vorteil für die Kommunen. Von einer nicht ausgezahlten Aktivkomponente sollten die Kommunen keinesfalls profitieren.

Top

Schwarzarbeit und Stempelgeld

Wenn der mit dem Angebot eines Jobpraktikums verbundene Verlust von Freizeit oder Schwarzarbeit nicht akzeptiert wird, verfehlt die Kürzung des Regelsatzes ihr Ziel, da Freizeit und/oder Schwarzarbeit erhalten bleiben. Die weitere Verschärfung dieser Sanktion führt entweder dazu, das an den Kommunen ein Sozialfall hängenbleibt, der dann wahrscheinlich vorne wieder in das System eingespeist wird und dann, wie vom Individuum möglicherweise gewünscht, in Ruhe gelassen wird. Oder die gekürzten Leistungen werden bis zur teuren Aufdeckung eines Leistungsmissbrauchs mitgenommen.

In diesen Fällen und insbesondere bei räumlicher Nähe von Wohnort und Jobcenter ist das Stempelgeld praktikabler und billiger. In einem festgelegten Zeitfenster wird täglich zu einem besonderen Schalter des Jobcenters gebeten, da andernfalls der Regelsatz und die Miete für diesen Tag gestrichen wird. Der Aufwand einem Aktivjob oder einem Jobpraktikum nachzugehen ist geringer.

Fällt die verbleibende Leistung unter eine bestimmte Höhe, können Hausbesuche im Sinne aufsuchender Sozialarbeit und verbunden mit dem Angebot eines hoffentlich vorübergehenden Kommunaljobs eingesetzt werden. Ist alles andere als ein Sozialfall vorhanden, kann zügig weitersanktioniert werden.

Top

Kinder und Jugendliche

Die gegenwärtige Ausstattung der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften ist zu gering und sollte erhöht werden. Um zu verhindern, daß diese Zuwendungen in der allgemeinen Familienkasse zweckentfremdet werden, sollten sie zum Teil unbar zur Verfügung stehen. Hieraus ließe sich in Zusammenarbeit mit den Schulen und Jugendämtern Ausgaben für Lernmittel, Spielzeug, Schulspeisung, Klassenfahrten, Kindergarten etc bewerkstelligen, unabhängig davon, ob diese Angebote auch wahrgenommen werden.

Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sollte mit Beginn des zweiten Lebensjahres von den Leistungspflichtigen der Aktivjob gefordert werden. Insbesondere wenn nur nur unqualifizierte Arbeit verrichtet werden kann, ist der ununterbrochene Kontakt zum Arbeitsmarkt umso wichtiger.

Um die Bemühungen der Schulen zu unterstützen, sollte das Sozialgeld nur dann voll ausgezahlt werden, wenn der Schulpflicht auch nachgekommen wird. Im anderen Fall sollte die Kürzung deutlich spürbar sein. Dann bekommt der Schulverweis wieder Biss und die Kooperationsbereitschaft der Eltern wird nicht zu wünschen übrig lassen. Auch Fehlstunden lassen sich zu Fehltagen addieren.

Top
Inhaltsverzeichnis |     << Thesen   Schlußbemerkungen >>