Bevor mit regulären Kombilöhnen massiv, teuer und riskant in den Arbeitsmarkt eingegriffen wird, sollte zuerst die Systematik der Lohnersatzleistungen weiter fortentwickelt werden, schon allein, um durch die Eigenaktivität der Langzeitarbeitslosen eine belastbare Datenbasis für weitergehende Massnahmen zu erhalten.
Alle Elemente, die die Neuköllner Methode etablieren will, sind in anderer Form bereits vorhanden. Vorrang hat der Aktivjob auf dem 1. Arbeitsmarkt, alles andere ist nachrangig, für die Kommunen teurer und für die LeistungsbezieherInnen weniger attraktiv.
Unterhalb der Aktivjobs können die Jobcenter den Kommunen überlassen werden, denn um von den Rückflüssen der Aktivjobs zu profitieren, werden die Kommunen mit der nur von ihnen zu leistenden Mobilisierung der örtlichen Möglichkeiten alles daran setzen, Aktivjobfähigkeit herzustellen und Sozialhifebezug zu vermeiden. Die AktivjobberInnen wandern derweil zu den Agenturen.
Arbeitslosigkeit als Ausschluss von der Arbeitswelt wäre nicht mehr Element von Lohnverhandlungen und Löhne unterhalb des durch den Aktivjob erreichten tatsächlichen, individuellen Mindestlohnes würden nicht akzeptiert werden. Dieser tatsächliche, individuelle Mindestlohn ist ein gesetzlicher Mindestlohn.
Ist das luftleere Niemandsland der Langzeitarbeitslosigkeit erstmal verschwunden, wendet sich die Aufmerksamkeit den eigentlichen Problemen zu: miese Löhne und bescheidene Arbeitsbedingungen.